1. Bemerkungen
Zum Rahmenlehrplan
-
Der Rahmenlehrplan ist mit
der entsprechenden Ausbildungsordnung des Bundes (erlassen vom
Bundesministerium für Wirtschaft oder dem sonst zuständigen
Fachministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung,
Wissenschaft, Forschung und Technologie) abgestimmt.
-
Auf der Grundlage der
Ausbildungsordnung und des Rahmenlehrplans, die Ziele und Inhalte der
Berufsausbildung regeln, werden die Abschlussqualifikation in einem
anerkannten Ausbildungsberuf sowie - in Verbindung mit Unterricht in
weiteren Fächern - der Abschluss der Berufsschule vermittelt. Damit werden
wesentliche Voraussetzungen für eine qualifizierte Beschäftigung sowie
für den Eintritt in schulische und berufliche Fort- und
Weiterbildungsgänge geschaffen.
-
Der Rahmenlehrplan enthält
keine methodischen Festlegungen für den Unterricht. Selbstständiges und
verantwortungsbewusstes Denken und Handeln als übergreifendes Ziel der
Ausbildung wird vorzugsweise in solchen Unterrichtsformen vermittelt, in
denen es Teil des methodischen Gesamtkonzeptes ist. Dabei kann
grundsätzlich jedes methodische Vorgehen zur Erreichung dieses Zieles
beitragen; Methoden, welche die Handlungskompetenz unmittelbar fördern,
sind besonders geeignet und sollten deshalb in der Unterrichtsgestaltung
angemessen berücksichtigt werden.
Zum Rahmenlehrplan
|